Allgemeine Liefer – und Leihbedingungen der Pericom AG
1. Verbindlichkeit
Diese allgemeinen Lieferbedingungen gelten in allen Punkten, welche nicht gegenseitig schriftlich oder in anderer Weise geregelt sind.
2.Ausführung der Lieferung
Gegenüber unseren technischen Angaben bleiben Verbesserungen, notwendige Änderungen sowie unwesentliche Abweichungen entschädigungslos vorbehalten. Teillieferungen und die Weitervergabe an Unterlieferanten sind zulässig.
Unter vertragsgemäßer Ausführung ist das Erfüllen der in unserem Datenblatt bzw. in der vereinbarten Kundenspezifikation angegebenen Werte zu verstehen. Der Besteller ist für die Auswahl und den Gebrauch unserer Produkte und für die damit erzielten Resultate selbst verantwortlich. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Abnutzung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermäßiger oder allgemein unsachgemäßer Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Lieferdatum. Allfällige andere oder weitergehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Bestellers sind ausschließlich nach Ziffer 12 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen zu beurteilen.
3.Preise
Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk oder Lager, zzgl. Verpackung, in Euro.
Sämtliche Nebenkosten für Bankspesen, Versand, Versicherung, Bewilligung sowie für Abnahme, Beglaubigungen und dgl. werden dem Besteller zusätzlich belastet. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen zu tragen.
4. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten, auch wenn Teilleistungen fakturiert werden. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszins von 12% berechnet. Bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins haben wir das Recht, jederzeit mit oder ohne Nachfrist die Vertragserfüllung zu unterbrechen, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferten Gegenstände zurückzufordern sowie Schadenersatz zu verlangen. Wir behalten uns in allen Fällen vor, bei der Ablieferung Barzahlung oder eine Bankgarantie zu verlangen oder die Lieferung per Nachnahme zu versenden.
5. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen spätestens bei Abhol- oder Versandbereitschaft in unserem Werk oder Lager auf den Besteller über.
6. Versand und Versicherung
Der Versand erfolgt durch uns nach bestem Ermessen mit einem geeigneten Transportmittel auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Die Versicherung gegen Schäden aller Art ist Sache des Bestellers. Wird sie durch uns besorgt, so gilt sie als im Auftrag und für Rechnung des Bestellers abgeschlossen. Bei Beschädigungen oder Verlust des Transportgutes hat der Besteller selbst bei Empfangnahme Anzeige an die Transportanstalt und die Versicherung mit Kopie an uns zu machen.
7. Lieferfrist
Verbindlich sind die von uns schriftlich angegebenen Lieferfristen. Diese verlängern sich, wenn Unterlagen des Bestellers, Vorauszahlungen, notwendige Bewilligungen, usw. nicht rechtzeitig bei uns eintreffen. Bei Verzögerungen in der Ablieferung kann der Besteller nach erfolglosem Ablauf einer uns schriftlich angesetzten angemessenen Nachfrist (mind. ein Viertel der Lieferfrist) vom Vertrag zurückzutreten. Eine allfällige Haftung wegen Lieferverzug richtet sich nach Ziffer 12 dieser Allgemeine Lieferbedingungen. Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. Verzögern sich jedoch Versand oder Abholung ohne unseres Verschulden, so lagern wir die Liefergegenstände auf Rechnung und Gefahr des Bestellers; wir können sie aber auch ohne richterliche Ermächtigung hinterlegen oder an Dritte verkaufen sowie Schadenersatz verlangen. Der Besteller ist in diesem Fall nicht berechtigt, seine Zahlungen zurückzuhalten.
8. Beanstandungen, Mängelrügen
Der Besteller hat die Lieferung sofort zu prüfen und uns Beanstandungen betreffend Menge, Ausführung und Mängel der Lieferung unverzüglich schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind sofort bei deren Auftreten schriftlich zu rügen. Unterbleiben solche Meldungen, so gelten die Lieferung und allfällige Mängel als genehmigt.
9. Garantie
Alle Teile, die erheblich von der vertragsmäßigen Ausführung abweichen, oder die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, werden von uns kostenlos nach unserer Wahl ausgetauscht oder ausgebessert. In besonderen Fällen behalten wir uns die Rückerstattung oder Minderung des Kaufpreises vor.
10. Geistiges Eigentum / Geheimhaltung
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zum vollständigen Eingang der Zahlungen in unserem Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, bei Maßnahmen, die zum Schutze unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken.
Der Besteller erwirbt mit der Lieferung keine Rechte an unserem Eigentum, wie Patent- und Urheberrechten, Muster- und Modellrechten oder Markenrechten.
Sämtliche Informationen über unsere Produkte und technische Verfahren sind als unser Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vom Besteller mit allen geeigneten Mitteln zu schützen. Insbesondere dürfen die abgegebenen Unterlagen weder kopiert, vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht, sondern lediglich zur Erfüllung des Vertragszweckes benutzt werden.
11. Haftung
Unsere Haftung bei Sachmängeln der Lieferung ist auf Behebung dieser Mängel gemäss Ziffer 10 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.
Darüber hinaus und im übrigen haften wir gegenüber dem Besteller bei Vertragsverletzungen und auch bei außerordentlichen Ansprüchen nur, sofern uns ein grobes Verschulden nachgewiesen wird.
Jede weitergehende Haftung gegenüber dem Besteller oder Dritten ist ausgeschlossen.
12. Leihbedingungen
Der Kunde wird den geliehenen Gegenstand mit der notwendigen Sorgfalt behandeln und gegen unbefugten Zugriff sichern. Er wird keine Änderungen am Leihgegenstand vornehmen, insbesondere wird er Kennungen des Herstellers nicht beschädigen oder entfernen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Leihgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am Ausgabeort zurückzugeben. Wurde kein Rückgabezeitpunkt vereinbart und ist den Umständen keine eindeutige Mindestleihdauer zu entnehmen, so hat er den Leihgegenstand jederzeit auf Anforderung zurückzugeben. Wird der Leihgegenstand nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, d.h. fehlen Zubehörteile wie Stecker, Kabel oder Befestigungsschrauben oder fehlt die Originalverpackung, so wird mindestens ein Pauschalbetrag von 25.- Euro verrechnet. Wird die Leihdauer überschritten, so wird eine Miete von 5 % bezogen auf den Wert der Leihsendung pro angefangene Woche für den Zeitraum der Überschreitung berechnet.
13. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Gerichtsstand für beide Teile ist Singen. Der Besteller verzichtet auf den Gerichtsstand seines Sitzes.
Das Rechtsverhältnis untersteht dem deutschen Recht.